Kinder werden durch besondere gesetzliche Vorschriften vor Gefahren geschützt. Je nach Alter gelten für sie gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz hinaus.
Unter Kinderschutz versteht man aber nicht nur die gesetzlichen Vorschriften. Es ist vielmehr ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen, staatliche und nichtstaatliche Maßnahmen sowie aller Institutionen, die sich dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen verschrieben haben. Dabei ist unerheblich ob es sich dabei um altersunangemessene Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit oder Armut handelt.
Der Kinderschutz steckt noch in den Kinderschuhen
Die Kommission Kinderschutz Caritas-Diakonie-Konferenz Hessen benennt in ihrem Abschlussbericht 2009 die Probleme des Kinderschutzes und gibt Impulse, wie Kinderrechte durch interdisziplinäre Zusammenarbeit realisiert werden können.
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Vielleicht ist das Leben für dich gerade ziemlich kompliziert und schwierig. Hier findest du Berichte, wie andere ihre Probleme gelöst haben und du erfährst, welche Hilfen du bei der Caritas bekommen kannst. Trau dich andere zu fragen, ...
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Das Bundeskinderschutzgesetz
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