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Glossar: Kinder und Jugendliche

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention – das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes – legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest.

Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die UN-Kinderrechtskonvention beruht, sind:

  • Vorrang des Kindeswohls (Kindeswohl-Prinzip) – Wahrung der Interessen des Kindes
  • Recht auf Entwicklung
  • Diskriminierungsverbot sowie
  • Beteiligungsgebot (siehe Stichwort "Beteiligung")

Die UN-Kinderrechtskonvention ist für Deutschland verbindlich und anzuwenden.

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Kinderrechte in der Caritas

Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Einrichtungen und Diensten der Caritas - zur Diskussion und Reflexion verbandlicher Praxis- Stand: November 2008.

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